AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Horst Schwiete GmbH Stuttgart

§ 1 Angebots- und Vertragsschluss

(I) Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsschluss freibleibend. Spätere Ergänzungen und Abänderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Fallen uns durch eine solche Änderung besondere Kosten an, so gehen diese zu Lasten des Käufers. Erfolgt die Lieferung sofort und ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt in diesem Falle der Lieferschein als solche. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.

(II) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schließplanentwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht und Urheberrecht vor. Dritten gegenüber dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

§ 2 Preise

(I) Unsere Preise, mit denen die Ware ausgezeichnet ist, verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro.

Alle anderen Preisangaben verstehen sich netto in Euro und gelten ab unserem Verkaufslager oder ab Werk ohne Verpackung, im Inland jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Versand der Ware erfolgt durch einen Spediteur nach unserer Wahl auf Kosten des Käufers. Bei einem Warenwert unter 25 Euro entsteht ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag von pauschal 5,00 Euro.

(II) Sollte die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen und ist eine entgegenstehende Vereinbarung nicht getroffen, so wird der am Liefertag gültige Preis berechnet, sofern sich unsere Bezugskosten in der Zwischenzeit erhöht oder ermäßigt haben. Unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Positionen unverändert bleiben und etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind.

§ 3 Liefertermin und Rückgaben

(I) Wir bemühen uns, einen genannten Liefertermin nach Möglichkeit einzuhalten. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle höherer Gewalt z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Streik oder andere denkbare, nicht in unserem Machtbereich entstandenen Betriebsstörungen bei Vorlieferanten sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach eigener Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben.

(II) Im Falle des Rücktritts durch den Verwender wird der Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und bereits geleistete Gegenleistungen werden erstattet. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

(III) Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen. Erfolgt dies im Einzelfall dennoch, so behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch 5 Euro vor. Sollten nachweislich höhere Kosten angefallen sein, so gehen diese zu Lasten des Käufers. Waren, die in Ausführung oder Abmessung eine Sonderanfertigung darstellen, können auf keinen Fall zurückgenommen werden. Sollten nachweislich höhere Kosten angefallen sein, so gehen diese zu Lasten des Käufers.

§ 4 Nichtabnahme

Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, so steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen das Recht zu, entweder die Abnahme der Ware im Ganzen oder eines Teiles nach unserer Wahl zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 5 Transportgefahr

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Käufers. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Gefahrübergang tritt mit Ablieferung der Sache ein.

§ 5a Transportgefahr bei Verträgen mit Unternehmern

(I) Abweichend von § 5 gelten für den Fall, dass der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, die Bestimmungen dieses Paragraphen.

(II) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Versicherung gegen Transportschäden erfolgen auf Anordnung und Kosten des Käufers. Gefahrübergang tritt mit Übergabe der Sache an die zur Versendung bestimmten Person ein.

§ 6 Mängelrügen und Gewährleistung; Haftung bei Pflichtverletzung

(I) Wir bemühen uns um ordnungsgemäße und vertragsgerechte Lieferung. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel unvollständiger oder unzutreffender Mengen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang bzw. Anlieferung schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Mustersendungen.

(II) Gewährleistungsansprüche des Käufers sind dadurch bedingt, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist.

(III) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(IV) Bei der Beschreibung von Erzeugnissen und ihrer Anwendungsmöglichkeiten in Prospekten, Verarbeitungsanleitungen und ähnlichen Informationsschriften handelt es sich nicht um eine Garantie im Sinne von § 443 BGB, § 276 BGB, es sei denn, es handelt sich um eine ausdrückliche Garantieerklärung.

§ 6a Mängelrügen und Gewährleistung, Haftung bei Pflichtverletzung bei Verträgen mit Kaufleuten

Ist der Vertragspartner Kaufmann und handelt es sich um ein Handelsgeschäft, gilt abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 2, dass Reklamationen wegen Mängeln unverzüglich schriftlich zu erfolgen haben.

§ 6b Mängelrügen und Gewährleistung, Haftung bei Pflichtverletzung bei Verträgen mit Unternehmern

(I) Abweichend von § 6 gelten für den Fall, dass der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, die Bestimmungen dieses Paragraphen.

(II) Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer gelieferten Produkte Gewähr für den Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferung. Im Übrigen gelten die §§ 6, 6a entsprechend.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(I) Die Zahlungsfristen und eventuell mögliche Skontoabzüge und die Fristen dafür sind auf jeder Rechnung aufgeführt. Wechsel werden nicht angenommen. Verzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB automatisch innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.

(II) Im Falle des Verzugs berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, es sei denn, wir weisen den Eintritt eines höheren Verzugsschadens nach. Mahn- und Inkassospesen, deren Entstehung der Käufer zu vertreten hat, gehen ebenfalls zu seinen Lasten.

(III) Tritt nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers ein, die eine Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen gefährdet erscheinen lässt, etwa durch anhaltende Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, so sind wir berechtigt, gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen davon abhängig zu machen, dass Vorauskasse oder eine angemessene Sicherheit geleistet wird. Unsere Rechte nach den §§ 352 ff HGB bleiben hiervon unberührt.

(IV) Rechnungen über Montagearbeiten sind nach Abschluss sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für Sonderanfertigungen und die Bestellungen von uns unbekannten oder neuen Kunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen.

§ 8 Aufrechnung oder Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(I) Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.

(II) Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die sofortige Warenrücklieferung bzw. deren Abholung auf Kosten des Käufers zu veranlassen.

(III) Unser Eigentum ist nach den Möglichkeiten des Käufers getrennt von anderen Waren zu lagern. Der Käufer haftet für jede Art der Wertminderung und verpflichtet sich, unser Eigentum gegen Verlust und Wertminderung, gegen Diebstahl und Transportgefahr zu sichern. Im Falle eines Drittverschuldens ist der Käufer verpflichtet, an der Schadensregulierung entsprechend seiner rechtlichen Möglichkeiten mitzuwirken. Insbesondere verpflichtet sich der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung der Ware etwaige Ansprüche aus Versicherungsverträgen, die der Käufer für den Fall einer Beschädigung, Untergang oder sonstigen Verschlechterung der Sache abgeschlossen hat, an den Verwender abzutreten.

(IV) Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Vermischung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gem. §§ 947 ff BGB unmittelbar auf uns übergeht. Zu einer – auch im Range anschließenden - Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht befugt. Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums tritt er im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns ab.

(V) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Er ist aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretungen an Dritte zu verfügen.

(VI) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sich jeder weiteren Verfügung über unser Eigentum zu enthalten. Er hat uns ferner alle erforderlichen Informationen zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Außenstände zu geben und nach unserer Weisung den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen. Vor einem Zugriff Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.

§ 9 a Eigentumsvorbehalt bei Verträgen mit Kaufleuten

(I) Abweichend von § 9 Abs. 2 gilt für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag ein Handelsgeschäft darstellt, die Bestimmungen dieses Paragraphen.

(II) Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die sofortige Warenrücklieferung bzw. deren Abholung auf Kosten des Käufers zu veranlassen.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz

(I) Es gilt deutsches Recht auch im Verhältnis mit ausländischen Vertragspartnern. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Verladeort. Erfüllungsort für die Zahlung sowie alle übrigen Leistungen des Käufers ist Stuttgart.

(II) Der Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreiben. Personenbezogene Daten verarbeiten wir mit Hilfe der EDV ausschließlich zu Geschäftszwecken entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 11 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.

§ 12 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen nicht unwirksam und die unwirksam gewordene ist durch eine neue zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stuttgart, den 1. November 2007

Michael Illerhaus

Geschäftsführer